Förderung

Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch das ADTI

Das ADTI unterstützt NachwuchswissenschaftlerInnen am Beginn ihrer akademischen Karriere durch die Vergabe von Kongressbeihilfen und Stipendien. Im Folgenden finden Sie die zugrundeliegenden Richtlinien.

Kongressbeihilfen 

1. Antragsberechtigt sind Studierende, Doktorandinnen und Doktoranden und Nachwuchswissenschaftlerinnen und – wissenschaftler aus den Fachbereichen Agrarwissenschaften und Veterinärmedizin bis zu einem Alter von 40 Jahren.
2. Es ist ein Antragsformular auszufüllen und einzureichen. Dieses umfasst eine kurze Beschreibung der Veranstaltung, eine Schilderung der Bedeutung für die Antragstellerin bzw. den Antragsteller, einen Nachweis über die Annahme des eigenen Beitrags bzw. eine Einordnung der Fortbildung in das eigene Konzept zur weiteren Qualifikation und eine Auflistung der Reise- und Übernachtungskosten sowie der Teilnahmegebühr.
3. Ein Antrag kann von einer Einzelperson nur einmal pro Jahr gestellt werden.
4. Über den Antrag entscheidet - vorbehaltlich der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel - der Vorstand nach Sichtung von externen Stellungnahmen. Die Mitglieder werden über den Eingang des Antrags per E-Mail informiert und schlagen Personen mit entsprechender Expertise vor. Sollten innerhalb von einer Woche keine Vorschläge gemacht werden, entscheidet der Vorstand über entsprechende Personen.
5. Bei positiver Beurteilung erfolgt eine Unterstützung von Kongressreisen in Höhe von 75 % der unter 2 gelisteten Kosten, maximal jedoch in Höhe von 500 €.
 

Stipendien 

1. Antragsberechtigt sind Studierende, Doktorandinnen und Doktoranden aus den Fachbereichen Agrarwissenschaften und Veterinärmedizin bis zu einem Alter von 35 Jahren.
2. Ein formloser Antrag muss an den ATI e.V. gestellt werden. Er umfasst bei Studierenden einen Lebenslauf, die bisherigen Zeugnisse und ein Motivationsschreiben, bei Doktorandinnen und Doktoranden zusätzlich einen Forschungsplan.
3. Ein Antrag kann von einer Einzelperson nur einmal gestellt werden.
4. Über den Antrag entscheidet - vorbehaltlich der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel - der Vorstand nach Sichtung von externen Stellungnahmen. Die Mitglieder werden über den Eingang des Antrags per Email informiert und schlagen Personen mit entsprechender Expertise vor. Sollten innerhalb von einer Woche keine Vorschläge gemacht werden, entscheidet der Vorstand über entsprechende Personen.
5. Bei positiver Beurteilung erfolgt eine Unterstützung für 12 Monate in Höhe von 500 € monatlich, eine Verlängerung um maximal weitere 12 Monate ist nach positiver Zwischenevaluierung, die sich an den unter 2 und 4 gelisteten Punkten orientiert, möglich.


 

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.